Sehr geehrte Eltern, liebe Patienten,

 

 

Ich freue mich, dass Sie eine physiotherapeutische Behandlung für Ihr Kind bei mir angefragt haben. Als erfahrene Physiotherapeutin biete ich Ihnen für Ihr Kind eine qualitativ hochwertige Therapie und Entwicklungsanalyse an. 

Da es keine amtliche Gebührenordnung für eine physiotherapeutische Privatbehandlung gibt, gestalte ich, wie meine Kolleg/innen auch, meine Gebührensätze selbst. Ich lehne mich an die GebüTh an, den Standard für die Preisgestaltung von freiberuflichen Heilmittelerbringern.  Die Preise liegen bei Ihnen/Ihrem Kind als Privatpatient, Selbstzahler bzw. Beihilfepatient im durchschnittlichen Preissegment. Grundlage dafür ist ein Behandlungsvertrag, der zwischen Ihnen und mir geschlossen wird. Dazu bin ich verpflichtet. Dieser berücksichtigt jedoch nicht die Abrechnungsdetails zwischen Patient und privater Krankenkasse/Beihilfe. 

 

Eventuell ist über eine Erstattung der Privatkasse oder Beihilfe hinaus eine Zuzahlung zu leisten. Rechnen Sie auf alle Fälle erstmal damit!

 

Fragen Sie bitte daher im Vorfeld Ihre privaten Kostenträger, ob und in welcher Höhe sie für die Gebühren und die dahinterstehenden Leistungen aufkommen. 

Haken Sie nach, denn der zwischen Patient und Physiotherapeut geschlossene Behandlungsvertrag ist für die Privatkasse bindend. 

 

Bitte bringen Sie den von Ihnen unterschriebenen Behandlungsvertrag zur ersten Behandlungsstunde mit. Wenn Sie inhaltlich nicht einverstanden sind, sagen Sie den Termin bitte zeitnah ab. 

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

Susanne Bareis

 

Heilmitteltherapie wirkt und ist ihren Preis wert.